23. Dezember 2023
Individuelle Beihilfe Beamte – unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes – erhalten für sich und ihre Angehörigen von ihren Dienstherren (Bund bzw. Landesbehörde) eine Beihilfe. Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts- oder Todesfall beteiligt. Bund und Länder haben dazu entsprechende Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Beteiligung an den Kosten (= Beihilfebemessungssätze) festgelegt ist. Diese Bemessungssätze sind abhängig vom Familienstand und der jeweils geltenden Beihilfevorschrift. Weil diese Beihilfen jedoch nur anteilig in Höhe des jeweiligen Beihilfebemessungssatzes gewährt werden, ist die individuelle Beihilfe demzufolge nur eine Teilhilfe. Der Beamte benötigt daher unbedingt eine private Krankenversicherung als Ergänzung seines Beihilfeanspruches auf 100%. Die speziellen Beihilfetarife der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. berücksichtigen diesen Bedarf und sind genau auf die individuellen Ansprüche der Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Durch gestaffelte Prozentsätze passen sich unsere Tarife problemlos den jeweiligen Beihilfesätzen an und ermöglichen den Kunden so eine optimale Ergänzung ihrer bestehenden Beihilfeansprüche. Abgestimmt auf den jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz erreichen Sie den richtigen Versicherungsschutz mit folgenden Beihilfetarifen: Marke SIGNAL IDUNA: START-B, KOMFORT-B+, KOMFORT-B-W+, EXKLUSIV-B und EXKLUSIV-B-W GKV ist keine Alternative Der Grund: Die GKV verfügt nicht über spezielle Ergänzungsangebote für Beihilfeberechtigte. Der Beamte würde also den vollen Beitrag für einen normalen 100%-Schutz zahlen müssen, obwohl er nur die halbe Leistung oder auch nur 30 % benötigt (Ausnahme: Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen). Schlimmer noch: Sein Dienstherr beteiligt sich in keinem Fall an diesem Beitrag. „Beihilfelücken“ Zusätzliche Lücken bei den Krankheitskosten entstehen für den Beamten dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf so genannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Die so entstehenden Lücken schließen Sie mit unseren speziellen Beihilfeergänzungstarifen: Marke SIGNAL IDUNA: KOMFORT-B-E (KOMFORT-B-E1) bzw. EXKLUSIV-B-E (EXKLUSIV-B-E1) und EXKLUSIV-B-ES Besonderheit für Ausbildungszeiten: Während der Ausbildung als Beamtenanwärter oder Referendar sowie als berücksichtigungsfähiger Student oder Auszubildender können die entsprechenden Beihilfetarife auch als beitragsgünstige Ausbildungsversion versichert werden. Die Versicherungsfähigkeit der Ausbildungstarife endet grundsätzlich mit Vollendung des 39. Lebensjahres. Nach Erreichen der Altersgrenzen erfolgt dann automatisch die Umstellung in die entsprechenden Normaltarife. Jetzt Beihilfetarife der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung entdecken