Die Beitragsbemessungsgrenzen 2023 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind bundeseinheitlich auf 59.850 EUR festgesetzt. Dies entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze und bedeutet, dass keine weiteren Beiträge in der Kranken- oder Rentenversicherung gezahlt werden müssen, sobald diese Grenze erreicht ist.
Social
YouTube
Instagramm