Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bundesweit einheitlich 62.100 Euro jährlich oder 5.175 Euro monatlich 12. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Durch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich der GKV-Höchstbeitrag ab 2024 auf durchschnittlich 1.019,48 Euro im Monat. Als freiwilliges Mitglied lohnt sich ein auf jeden Fall ein detaillierter Vergleich.