Hier findest Du die besten Tarife der SIGNAL IDUNA
Krankenversicherung für Studierende
Hebe Deine Gesundheitsversorgung jetzt auf ein neues Level. Mit der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung für Studierende erhältst Du einen verlässlichen Partner für Dein Studium. Beste privatärztliche Versorgung, günstige Ausbildungskonditionen mit hohen Einsparmöglichkeiten und Zugang zur
SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt.
Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten
Studierende erhalten
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Leistungsfreiheit
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Vom Topseller dem SIGNAL IDUNA R-Start Tarif bis hin zum exklusiven Hochleistungsschutz findet Ihr bei der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung beste Absicherungsmöglichkeiten für Studenten.
ab 87,62 €
Pro Monat*
Smarte Versorgung
✓ Hausarztprinzip
✓ Mehrbettzimmer, Stationsarzt
✓ Zahnersatz 75% max. 4.000€ je Kj.
✓ Vorsorgeuntersuchungen GKV Niveau
✓ Brille bis 150€
✓ Beitragsrückvergütung
✓ Selbstbehalt 480€
ab 131,66 €
Pro Monat*
Komfort Versorgung
✓ Hausarztprinzip
✓ 2-Bettzimmer, Chefarzt
✓ Zahnersatz 90% max. 5.000€ je Kj.
✓ Heilpraktiker 75% bis 1.000€ je Kj.
✓ sämtliche Vorsorgeuntersuchungen
✓ Brille bis 150€
✓ Beitragsrückvergütung
✓ Selbstbehalt 480€ oder 960€
ab 146,91 €
Pro Monat*
Premium Versorgung
✓ Direkt zum Facharzt
✓ 1-Bettzimmer, Chefarzt
✓ Zahnersatz 90% ohne Begrenzung 5.Vj.
✓ Heilpraktiker 80% bis 2.000€ je Kj.
✓ sämtliche Vorsorgeuntersuchungen
✓ Brille bis 300€ / Sehschärfenkorrektur
✓ ohne GOÄ Begrenzung im Krankenhaus
✓ Beitragsbefreiung Pflegegrad 4 & 5
✓ Beitragsrückvergütung
✓ Selbstbehalt 0€ , 480€ oder 960€
*Die Tabelle stellt einen Auszug aus den Tarifen da. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.
Preisbeispiel 25-jährige Studentin, Tarif inkl. Pflegepflichtversicherung.
Zu Beginn des Studiums: Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium. Wenn sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden, benötigen sie eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, die sie innerhalb der ersten drei Monate des Studiums stellen müssen.
Ab dem 25. Lebensjahr: Studenten können bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sein, sofern sie kein eigenes Einkommen oberhalb einer bestimmten Grenze haben. Danach entfällt die Familienversicherung und sie müssen sich entweder in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Ab dem 30. Lebensjahr: Wer als Student 30 wird, fällt aus der studentischen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkasse und muss sich freiwillig gesetzlich versichern. Dann können sich Studenten erneut entscheiden, ob sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen, die dann oft die günstigere Alternative ist.
Die Befreiung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen und ist nur bis zum Ablauf der ersten 3 Monate der Versicherungspflicht (ab Immatrikulation bzw. nach Ende der Familienversicherung) möglich. Eine erneute Befreiungsmöglichkeit ist damit ausgeschlossen. Für die Befreiung ist der Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes erforderlich. Die Befreiung gilt nur für die Dauer der Versicherungspflicht als Student.
Studierende, die BAföG beziehen haben Anspruch auf Förderung der Krankenversicherung, egal ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Für die Krankenversicherung beträgt der Zuschuss 94 €. 28 € werden zur Pflegeversicherung bezuschusst.
Für Studierende über 30 beträgt der Zuschuss 168 € (Krankenversicherung) bzw. 38 € (Pflegeversicherung).
Der Großteil der Studenten ist über einen GKV-versicherten Elternteil zu Beginn des Studiums familienversichert. Die Familienversicherung geht der Versicherungspflicht als Student vor und endet zum 25. Geburtstag (verlängert um den Zeitraum eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes). Unmittelbar danach beginnt die Versicherungspflicht als Student. Erst ab diesem Zeitpunkt kann sich der Student von der Versicherungspflicht befreien lassen!
In der Beihilfe berücksichtigungsfähige Studenten werden in der GKV sofort versicherungspflichtig, wenn in der GKV kein Anspruch auf Familienversicherung beim anderen Elternteil besteht. In diesem Fall entsteht mit Immatrikulation sofortige Versicherungspflicht als Student. Sie müssen sich schon zu Beginn des Studiums befreien lassen, um weiterhin nach beihilfeversichert zu bleiben!
Studenten, die in Deutschland an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, werden grundsätzlich
versicherungspflichtig in der GKV. Die Versicherungspflicht besteht in der Regel längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Diese Grenze kann bei Vorliegen wichtiger Gründe verlängert werden.
Ausbildungskonditionen bei der Signal Iduna Krankenversicherung werden bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres gewährt. Bei vielen Mitbewerbern enden die Ausbildungskonditionen bereits zum 34. Lj.
Mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit tritt in der Regel Versicherungspflicht ein. Somit endet die Mitgliedschaft bei der SIGNAL IDUNA.
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