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Wann kann ich mich privat versichern?
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Zu Beginn des Studiums: Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium. Wenn sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden, benötigen sie eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, die sie innerhalb der ersten drei Monate des Studiums stellen müssen.
Ab dem 25. Lebensjahr: Studenten können bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sein, sofern sie kein eigenes Einkommen oberhalb einer bestimmten Grenze haben. Danach entfällt die Familienversicherung und sie müssen sich entweder in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Ab dem 30. Lebensjahr: Wer als Student 30 wird, fällt aus der studentischen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkasse und muss sich freiwillig gesetzlich versichern. Dann können sich Studenten erneut entscheiden, ob sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen, die dann oft die günstigere Alternative ist.
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Wann kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
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Die Befreiung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen und ist nur bis zum Ablauf der ersten 3 Monate der Versicherungspflicht (ab Immatrikulation bzw. nach Ende der Familienversicherung) möglich. Eine erneute Befreiungsmöglichkeit ist damit ausgeschlossen. Für die Befreiung ist der Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes erforderlich. Die Befreiung gilt nur für die Dauer der Versicherungspflicht als Student.
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Erhalte ich einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung?
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Studierende, die BAföG beziehen haben Anspruch auf Förderung der Krankenversicherung, egal ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Für die Krankenversicherung beträgt der Zuschuss 94 €. 28 € werden zur Pflegeversicherung bezuschusst.
Für Studierende über 30 beträgt der Zuschuss 168 € (Krankenversicherung) bzw. 38 € (Pflegeversicherung).
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Wann kann ich zur SIGNAL IDUNA wechseln?
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Der Großteil der Studenten ist über einen GKV-versicherten Elternteil zu Beginn des Studiums familienversichert. Die Familienversicherung geht der Versicherungspflicht als Student vor und endet zum 25. Geburtstag (verlängert um den Zeitraum eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes). Unmittelbar danach beginnt die Versicherungspflicht als Student. Erst ab diesem Zeitpunkt kann sich der Student von der Versicherungspflicht befreien lassen!
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Über die Eltern besteht Beihilfe - Was muss ich berücksichtigen?
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In der Beihilfe berücksichtigungsfähige Studenten werden in der GKV sofort versicherungspflichtig, wenn in der GKV kein Anspruch auf Familienversicherung beim anderen Elternteil besteht. In diesem Fall entsteht mit Immatrikulation sofortige Versicherungspflicht als Student. Sie müssen sich schon zu Beginn des Studiums befreien lassen, um weiterhin nach beihilfeversichert zu bleiben!
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Wann endet die Versicherungspflicht für Studierende?
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Studenten, die in Deutschland an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, werden grundsätzlich
versicherungspflichtig in der GKV. Die Versicherungspflicht besteht in der Regel längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Diese Grenze kann bei Vorliegen wichtiger Gründe verlängert werden.
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Wie lange gelten die Ausbildungskonditionen?
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Ausbildungskonditionen bei der Signal Iduna Krankenversicherung werden bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres gewährt. Bei vielen Mitbewerbern enden die Ausbildungskonditionen bereits zum 34. Lj.
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Was passiert nach dem Studium?
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Mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit tritt in der Regel Versicherungspflicht ein. Somit endet die Mitgliedschaft bei der SIGNAL IDUNA.