Die Versicherungspflichtgrenze 2023 für die GKV ist bundeseinheitlich festgelegt und beträgt jährlich 66.600 EUR bzw. 5.500 EUR monatlich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, gilt jedoch die verringerte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 59.850 EUR.
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