Alternativ zur individuellen Beihilfe können sich Beamte in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen, Schleswig Holstein (ab 01.01.2024) und Niedersachsen (ab 01.02.2024) auch für eine pauschale Beihilfe entscheiden. Dann wird anstelle der %-ualen Beihilfe bei entstehenden Krankheitskosten ein Beitragszuschuss zur notwendigen 100% Krankenversicherung in der GKV oder PKV (100 % Stufen der Tarifserien BeihilfeSTART, BeihilfeKOMFORT und BeihilfeEXKLUSIV) gezahlt.
Unsere Empfehlung für Beamte in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen:
In der „Gesamtbetrachtung“ aller Lebensphasen eines Beamten bzw. Versorgungsempfängers erzielt die klassische individuelle Beihilfe das optimale Preis- / Leistungsverhältnis.