26. Dezember 2023

Was ist die Heilfürsorge? 

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie wird i.d.R. dann gewährt, wenn die Tätigkeit besonders gefahrgeneigt ist. Die freie Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung – eine 100 %ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen.
In einigen Bundesländern (z. B. NRW) sind über die Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschriften beihilfefähig. Freie Heilfürsorge erhalten Vollzugsbeamte der Bundespolizei,
Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten länderspezifische Regelungen. Kriminalbeamte beim Bundeskriminalamt (BKA) haben als Anwärter und nach der Ausbildung einen Anspruch auf Beihilfe; sie erhalten keine freie Heilfürsorge.

Freie Heilfürsorge wird jedoch nur den o. g. Personengruppen selbst gewährt; die berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten Beihilfe entsprechend der jeweils geltenden Beihilfevorschrift.
Nach Ende der freien Heilfürsorge wird wieder Beihilfe gewährt. Aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung bei uns auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur so ist schon jetzt sichergestellt, dass nach Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge
oder Leistungsausschlüsse zustande kommt. Denn ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für Beihilfeberechtigte. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.

Hinweis: Anstelle einer Anwartschaft kann bei der Marke SIGNAL IDUNA auch ein aktiver Wahlleistungstarif mit integrierter Option abgeschlossen werden (KOMFORT-B-W + bzw. EXKLUSIV-B-W).
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